Seit Jahren sind alle Partner der Kanzlei als selbständige Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwälte und Steuerberater in Regensburg tätig. Im Jahr 2015 erfolgte der Zusammenschluss zu unserer Sozietät.
Durch konsequente Spezialisierung bieten wir Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Uns ist es wichtig, in der gerichtlichen wie auch in der außergerichtlichen Vertretung zeitnahe Antworten und konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.
Alle unsere Rechtsanwälte verfügen über Zusatzqualifikationen. Bei uns werden Sie von Fachanwälten für Erbrecht und Fachanwälten für Steuerrecht beraten und vertreten.
Persönlich - Kompetent - Effizient.
» Unsere Schwerpunkte sind das Erbrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht.
» In diesen Bereichen stehen wir unserer Mandantschaft als Partner und Berater zur Seite.
Beratung und Vertretung in der Nachfolgeplanung und Entwicklung von Nachfolgekonzepten - bei Patienten-, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten – beim Gestalten und Verfassen von Testamenten und Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge – Durchführung von Testamentsvollstreckungen und Erbauseinandersetzung- Pflichtteil - Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen - u.a.
Vertretung in Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden und in Klageverfahren vor den Finanzgerichten – Beratung und Vertretung im Steuerstrafverfahren – Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – Steuerberaterhaftung – gestaltende Steuerberatung – u.a.
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen - Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Änderung von Arbeitsbedingungen - Kündigungsschutzverfahren - Aushandeln von Abfindungen - u.a.
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall. Wie die Vererbung des eigenen Vermögens erfolgen soll, ist ein Thema, über das nicht gerne gesprochen wird. Trotzdem sollte man rechtzeitig überlegen, ob und vor allem in welcher Form Bestimmungen über das Vermögen im Falle des Todes getroffen werden sollen. Hierbei sollte man sich nicht zwingend darauf verlassen, was das Gesetz, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorgibt, denn nicht immer entspricht die Vorstellung "Das Gesetz wird es schon regeln!?" auch den Vorstellungen des Versterbenden.
Jeder Mensch wird beerbt! Wie die Erbfolge geregelt ist, bestimmt zunächst das Gesetz (sog. gesetzliche Erbfolge), soweit der Verstorbene (sog. Erblasser) dies nicht selbst getan hat.
Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch Auswirkungen haben, die der Erblasser gar nicht wünscht. Aus diesem Grunde sollte man sich zu Lebzeiten damit auseinandersetzen, ob die Regelungen des Gesetzes tatsächlich den eigenen Vorstellungen der Weitergabe des Vermögens entsprechen oder die Gewichtung doch anders ausfallen soll.
Die Rechte und Pflichten als Erben kennen.
Neben der Regelung über die Erbfolge spielt es im Erbrecht selbstverständlich auch eine Rolle, welche Position der Erbe einnimmt.
Worauf ist bei der Annahme des Erbes zu achten?
Muss oder möchte man das Erbe überhaupt annehmen?
Wie kann der Erbe über das Vermögen (Nachlass) verfügen?
Kann man sich vor Überschuldung schützen? etc.
Die Frage, wie man sich als Erbe richtig verhält, ist genauso wichtig wie eine vernünftige Reglung über den eigenen Nachlass.
Nicht unberücksichtigt bleiben soll natürlich auch die Problematik derjenigen, die zwar nach der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt sind, aber im Falle einer eigenen Regelung des Erblassers (sog. letztwillige Verfügung) nicht, oder nur beschränkt bedacht sind.
Der sogenannte Pflichtteil, bzw. das Pflichtteilsrecht, ist insbesondere dort relevant, wo der Erblasser gerade seine näheren Verwandten übergangen hat. Das Gesetz stellt hier die Abkömmlinge, Ehepartner und ggf. die Eltern des Erblassers auf eine gesonderte Stufe.
Als Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater beraten und vertreten wir unsere Mandanten mit Fachwissen und Erfahrung in vielen steuerrechtlichen Belangen. Insbesondere dort, wo Steuerberater ohne anwaltliche Qualifikation nicht tätig werden können oder wollen, werden wir von unseren Mandanten beauftragt. Neben der Durchführung von Einspruchsverfahren vor den Finanz- und Zollbehörden vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in Streitverfahren vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof sowie vor den Zivil- und Strafgerichten.
Im Wesentlichen befasst sich das Arbeitsrecht mit dem einzelnen Arbeitsverhältnis, welches sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, den ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber geschlossen hat. Es regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und erfasst u.a. das Urlaubsrecht, den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, Vergütungsansprüche, Leistungsansprüche etc.
Ebenso regelt das Arbeitsrecht das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht mit seinen Beteiligungsrechten des Betriebsrates (Kollektivarbeitsrecht). Das Tarifvertragsrecht klärt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften. Das Betriebsverfassungsrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft insbesondere dem Betriebsrat.
Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet ist nicht an die Vertretung einer bestimmten Seite gebunden. Sie umfasst die Beratung und Vertretung bei Abschluss, Änderung, Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutzprozessen, Urlaubsstreitigkeiten, Lohn- und Gehaltsforderungen, Arbeitszeugnissen, betrieblichen Streitigkeiten und Problemen (Betriebsratswahl, Sozialplan, betriebliche Mitbestimmung etc.) sowie zahlreichen anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Kanzleiadresse, Öffnungszeiten und Kontaktdaten
Kanzleianschrift:
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Rechtsanwälte Steuerberater
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Bismarckplatz 9
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