Arbeitspapiere

Bei der Orientierung eines Arbeitnehmers im Berufsleben stellen die Arbeitspapiere oft einen wichtigen Faktor dar. Insbesondere bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz ist es notwendig, möglichst lückenlos für die Vergangenheit Arbeitsverhältnisse nachzuweisen sowie entsprechende Arbeitszeugnisse vorzulegen.

Nicht nur Zeugnisse zählen zu den Arbeitspapieren, auch Arbeitsbescheinigung,  Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis, Urlaubsbescheinigung sowie der Arbeitsvertrag selbst und die Betriebsrentenbescheinigung sind wichtige Dokumente des Arbeitslebens.

Herausgabe

Eine Herausgabe der Arbeitspapiere kann vom Arbeitnehmer grundsätzlich erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses gefordert werden. Möchte der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis bestimmte Arbeitspapiere vom Arbeitgeber, so muss er hierfür besondere Gründe benennen. Selbstverständlich hat der Arbeitnehmer jedoch regelmäßig einen Anspruch auf Vorlage der monatlichen Verdienstbescheinigung.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitspapiere mit dem letzten Arbeitstag dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen gelten hier lediglich für die Arbeitspapiere, die der Arbeitgeber über den Abschluss des Arbeitsverhältnisses hinaus, insbesondere zur Berechnung von Urlaubsabgeltungsansprüchen oder sonstigen Verdienstansprüchen benötigt.

Sollte das Arbeitsverhältnis durch eine fristlose Kündigung beendet werden, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, möglichst zeitnah die Arbeitspapiere zu erstellen.

Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitspapiere herauszugeben, auch wenn die Parteien sich über die tatsächliche Beendigung nicht einig sind, insbesondere wenn Kündigungsschutzklage erhoben wird.







Stadler Dr. Müller
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