Was regelt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen rund um das Arbeitsverhältnis. Somit erfasst es die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich der Auszubildenden (Individualarbeitsrecht).

Im Wesentlichen befasst sich das Arbeitsrecht mit dem einzelnen Arbeitsverhältnis, welches sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, den ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber geschlossen hat. Es regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und erfasst u.a. das Urlaubsrecht, den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, Vergütungsansprüche, Leistungsansprüche etc.

Ebenso regelt das Arbeitsrecht das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht mit seinen Beteiligungsrechten des Betriebsrates (Kollektivarbeitsrecht). Das Tarifvertragsrecht klärt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften. Das Betriebsverfassungsrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft insbesondere dem Betriebsrat.

Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet ist nicht an die Vertretung einer bestimmten Seite gebunden. Sie umfasst die Beratung und Vertretung bei Abschluss, Änderung, Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutzprozessen, Urlaubsstreitigkeiten, Lohn- und Gehaltsforderungen, Arbeitszeugnissen, betrieblichen Streitigkeiten und Problemen (Betriebsratswahl, Sozialplan, betriebliche Mitbestimmung etc.) sowie zahlreichen anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.







Stadler Dr. Müller
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