
Steuerrecht
Leistungen im Steuerrecht
Unsere Tätigkeit im Steuerrecht korrespondiert mit unseren Schwerpunkten Erbrecht und Vermögen. Folgende Bereiche des Steuerrechts stehen im Vordergrund:
Erbschaftsteuer
Einkommensteuer
Schenkungsteuer
Hierzu bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:
Beratung zur lebzeitigen oder letztwilligen Vermögensübertragung mit dem Ziel eines steuerlich optimalen Ergebnisses
Bewertung insbesondere des Grundvermögens für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke
Erstellung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Steuererklärungen
Erstellung und Abgabe strafbefreiender Selbstanzeigen (z.B. bei nicht erklärten Einkünften oder „Schwarzgeld“ im Nachlass)
Interessenvertretungen bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden bezüglich der Aussetzung der Vollziehung, der Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens
Prozessvertretung vor den Finanzgerichten
Prozessvertretung vor dem Bundesfinanzhof
Revision und Nichtzulassungsbeschwerde
Vertretung im Steuerstrafverfahren