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Erbrecht

Vor dem Erbfall

Bei der Planung Ihres Nachlasses beraten wir Sie zum Vorgehen und stellen die Wirksamkeit Ihres Testaments sicher bzw. Begleiten eine lebzeitige Vermögensweitergabe zivilrechtlich wie steuerlich.

  • Aufklärung über Regelungen der gesetzlichen Erbfolge

  • Errichtung, Anpassung und Widerruf von Testamenten und Anpassung und Widerruf von Erbverträgen

    • Einzeltestamente

    • Unternehmertestamente

    • Ehegattentestamente

    • Vermächtnisse

    • Teilungsanordnungen

    • Behindertentestamente

    • Spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften

  • Testamentsvollstreckung
    (Ist die Sicherstellung der Umsetzung Ihres letzten Willens durch Anordnung der Testamentsvollstreckung sinnvoll bzw. erforderlich?)

Nach dem Erbfall

Im Todesfall beraten wir Sie bezüglich der Umsetzung eines Testaments und vertreten im Streitfall Ihre Interessen.

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (Teilung des Nachlasses unter den Miterben), ggfs. (gerichtliche) Herbeiführung der Teilungsreife und Erzwingung der Teilung des Nachlasses

  • Testamentsanfechtungen, z. B. bei Fehlvorstellungen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung

  • Fragen zur Gültigkeit bzw. Wirksamkeit von Testamenten (z.B. bei Verdacht auf Testierunfähigkeit wegen geistiger Beeinträchtigungen des Erblassers)

  • Pflichtteilsverzicht (Fragen wie z.B.: Soll ein Pflichtteilsverzicht erklärt werden? Was ist von einem erklärten Verzicht umfasst?)

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, außergerichtlich wie gerichtlich

  • Beratung und Vertretung von Miterben in Erbengemeinschaften (insb. Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten)

  • Vertretung in Erbscheinsverfahren

  • Durchsetzung von Ansprüchen des Nachlasses und Abwehr gegen den Nachlass gerichteter Ansprüche

  • Überschuldeter Nachlass (Ausschlagung, Begrenzung der Erbenhaftung, Nachlassinsolvenz)

  • Streitigkeiten rund um die Testamentsvollstreckung
    (Beratung und Vertretung des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker, z.B. betreffend die Testamentsvollstreckervergütung. Beratung des Testamentsvollstreckers, z.B. im Hinblick auf den Teilungsplan oder die Testamentsauslegung)

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Für Unternehmer & Unternehmerinnen

Die Unternehmensnachfolge ist eine komplexe Angelegenheit, bei der wir Ihr Unternehmen durch die Entwicklung einer passenden Strategie kompetent unterstützen.

  • Beratung zur Wahl der Unternehmensnachfolge

  • Erstellung eines ganzheitlichen Nachfolgekonzepts

  • Ausarbeitung und Prüfung der notwendigen Dokumente

  • Einbeziehung von rechtlichen und steuerlichen Vorteilen

Weitere erbrechtliche Schwerpunkte

Über die klassischen Bereiche des Erbrechts hinaus bieten wir u. a. Beratungsleistungen zu steuerlichen Fragen und dem Stiftungsrecht an.

  • Beratung zur Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

  • Erstellung von Schenkungs- und Übergabeverträgen zur Vermögensübertragung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)

  • Beratung zum internationalen Erbrecht

  • Errichtung einer Stiftung mit Satzung und behördlicher Anerkennung

  • Optimale Ausnutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge innerhalb der Familie

  • Adoption