Steuerstrafrecht

Der Fiskus erwartet vom Bürger die rechtzeitige, vollständige und korrekte Angabe erklärungspflichtiger Einkünfte, damit gemäß den Steuergesetzen die Steuern festgesetzt und beigetrieben werden können. Selbstständige sind mit einer Vielzahl von Erklärungspflichten betreffend verschiedene Steuerarten konfrontiert. Wer hier nachlässig agiert, kann sich bereits der Steuerhinterziehung schuldig machen. Werden im Rahmen einer Betriebsprüfung erhebliche Fehler in der steuerrechtlichen Behandlung von Geschäftsvorfällen aufgedeckt, kann ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren die Folge sein.
Als Fachanwälte für Steuerrecht vertreten wir Betroffene im Ermittlungsverfahren gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts und der Staatsanwaltschaft. Ziel ist es in diesem Stadium des Verfahrens, eine Einstellung (gegen Auflage) zu erreichen. Gelangt das Steuerdelikt zur Anklage, vertreten wir unsere Mandanten gegenüber der Strafgerichtsbarkeit.
Werden Einkünfte von Steuerpflichtigen verschwiegen, besteht die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt Straffreiheit zu erlangen. Die Anforderungen an die Vollständigkeit einer Selbstanzeige, wovon deren Wirksamkeit und die Strafbefreiung abhängen, sind nach der letzten Gesetzesreform noch einmal deutlich erhöht worden. Straffreiheit tritt nur bei der Erfüllung einer Vielzahl komplexer Bedingungen ein. Die Beauftragung eines fachkundigen Beraters mit Spezialkenntnissen in diesem Bereich ist hier dringend zu empfehlen.







Stadler Dr. Müller
Rechtsanwälte Steuerberater
PartGmbB
Bismarckplatz 9
93047 Regensburg

Telefon: 0941 - 20 82 11 - 0
Telefax: 0941 - 20 82 11 - 1
E-Mail: info@erbrecht-und-steuerrecht.de