Erbschaft- und Schenkungsteuer

Beim Vermögenserwerb durch Erbschaft, sonst von Todes wegen oder durch lebzeitige unentgeltliche Zuwendung (insbes. vorweggenommene Erbfolge) wird, bei Erreichen bestimmter Wertgrenzen und abhängig vom Grad der Verwandtschaft zwischen den Beteiligten, Erbschaft- und Schenkungsteuer fällig. Als Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Fachanwälte für Erbrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten professionell und mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich. Durch entsprechende rechtliche Gestaltungen können, gerade bei rechtzeitigem Tätigwerden vor dem Erbfall, in geeigneten Fällen Steuern in erheblichem Umfang vermieden werden.







Stadler Dr. Müller
Rechtsanwälte Steuerberater
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