Arbeitsvertrag - Vertragsgestaltung

Grundsatz!
Notwendige Inhalte und sinnvolle Zusatzregelungen aufnehmen.

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Aus diesem Grund sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer immer darauf achten, dass alle notwendigen Inhalte in der entsprechenden Vertragsform einvernehmlich geregelt sind.

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten sich folgende Punkte in einem Vertrag wiederfinden:

  • Vertragsparteien und Inhalt der Tätigkeit bzw. Stellenbezeichnung    
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und der Probezeit
  • Lohn bzw. Gehaltsvereinbarungen sowie die Höhe des Urlaubsanspruchs.

Daneben sollte man auch das Verhalten bei Krankheit bzw. Arbeitsverhinderung regeln. Eine Wiedergabe der gesetzlichen Kündigungsfristen schadet wohl beiden Parteien nicht, da selten klar ist, wo man diese sonst genau findet.

In ausführlichen Arbeitsverträgen findet man häufig noch zusätzliche Klauseln über Vertragsstrafen, Nebentätigkeit, Verschwiegenheitspflichten sowie Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.







Stadler Dr. Müller
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