Steuerrecht und Zivilrecht, insbes. Beraterhaftung

Wer steuerberatend tätig wird, begibt sich auf ein Minenfeld. Die schier unüberschaubare Fülle und die Komplexität steuerrechtlicher Vorschriften führen immer häufiger zu Beratungsfehlern, die beim Auftraggeber des Steuerberaters zu erheblichen finanziellen Schäden führen können.

War die Steuerberatungsleistung objektiv fehlerhaft und fällt dem Berater zumindest Fahrlässigkeit zur Last, so kann dem Mandanten ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegenüber seinem steuerlichen Berater zustehen, der vor den Zivilgerichten durchgesetzt werden muss. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht verfügen wir über die hierzu erforderlichen Spezialkenntnisse im Steuerrecht und Schadensersatzrecht. Hiervon profitieren unsere Mandanten, gleichgültig ob als Kläger oder Beklagter.







Stadler Dr. Müller
Rechtsanwälte Steuerberater
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