Erbrecht - Was regelt das Erbrecht

Rechtzeitig an die Vermögensnachfolge denken!

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall. Wie die Vererbung des eigenen Vermögens erfolgen soll, ist ein Thema, über das nicht gerne gesprochen wird. Trotzdem sollte man rechtzeitig überlegen, ob und vor allem in welcher Form Bestimmungen über das Vermögen im Falle des Todes getroffen werden sollen. Hierbei sollte man sich nicht zwingend darauf verlassen, was das Gesetz, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorgibt, denn nicht immer entspricht die Vorstellung "Das Gesetz wird es schon regeln!?" auch den Vorstellungen des Versterbenden.

Jeder Mensch wird beerbt! Wie die Erbfolge geregelt ist, bestimmt zunächst das Gesetz (sog. gesetzliche Erbfolge), soweit der Verstorbene (sog. Erblasser) dies nicht selbst getan hat.

Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch Auswirkungen haben, die der Erblasser gar nicht wünscht. Aus diesem Grunde sollte man sich zu Lebzeiten damit auseinandersetzen, ob die Regelungen des Gesetzes tatsächlich den eigenen Vorstellungen der Weitergabe des Vermögens entsprechen oder die Gewichtung doch anders ausfallen soll.

Die Rechte und Pflichten als Erben kennen.

Neben der Regelung über die Erbfolge spielt es im Erbrecht selbstverständlich auch eine Rolle, welche Position der Erbe einnimmt.

  • Worauf ist bei der Annahme des Erbes zu achten?
  • Muss oder möchte man das Erbe überhaupt annehmen?
  • Wie kann der Erbe über das Vermögen (Nachlass) verfügen?
  • Kann man sich vor Überschuldung schützen? etc.

Die Frage, wie man sich als Erbe richtig verhält, ist genauso wichtig wie eine vernünftige Reglung über den eigenen Nachlass.

Nicht unberücksichtigt bleiben soll natürlich auch die Problematik derjenigen, die zwar nach der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt sind, aber im Falle einer eigenen Regelung des Erblassers (sog. letztwillige Verfügung) nicht, oder nur beschränkt bedacht sind.
Der sogenannte Pflichtteil, bzw. das Pflichtteilsrecht, ist insbesondere dort relevant, wo der Erblasser gerade seine näheren Verwandten übergangen hat. Das Gesetz stellt hier die Abkömmlinge, Ehepartner und ggf. die Eltern des Erblassers auf eine gesonderte Stufe.







Stadler Dr. Müller
Rechtsanwälte Steuerberater
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